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Eindämmung von Steuergestaltungen mittels „Share Deals“

Steuernews-TV Juli 2021

Die Steuergestaltungen mittels „Share Deals“ soll künftig per Gesetz eingedämmt werden: Share Deals waren bislang grunderwerbsteuerfrei, wenn die Investoren weniger als 95 % der Unternehmensanteile erworben haben und führten oft zu erheblichen Steuerausfällen. Wie sich das nun ändern soll, sehen Sie in Steuernews-TV.

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Eindämmung von Steuergestaltungen mittels „Share Deals“

Als Share Deal wird der Erwerb eines Unternehmens durch den Kauf der Gesellschaftsanteile verstanden. Beim Erwerb einer Immobilie im Wege eines Share Deals kaufen Investoren statt der Immobilie also die Anteile an der Firma, die Eigentümerin der Immobilie ist. Solche Share Deals waren bislang grunderwerbsteuerfrei, wenn die Investoren weniger als 95 % der Unternehmensanteile erworben haben und führten insbesondere bei hochpreisigen Immobilien zu erheblichen Steuerausfällen.

Teil des Koalitionsvertrages war es, eben diese Ausfälle wirksam einzudämmen, was nun mit dem „Gesetz zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes“ erreicht werden soll. Das Änderungsgesetz sieht unter anderem die Herabsenkung der maßgeblichen Beteiligungsgrenze von 95 % auf 90 % vor. Zudem wurde ein Ergänzungstatbestand zur Erfassung eines Anteilseignerwechsels in Höhe von mindestens 90 % bei Kapitalgesellschaften eingeführt. Das Gesetz tritt zum 1.7.2021 in Kraft.

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